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Entwicklung
26.09.2023
Auseinandersetzung mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz

Am 25. August 2023 trafen sich die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung zusammen mit den Leitungspersonen der sieben Standorte des Betreuten und Begleiteten Wohnens zu einer Retraite.

Unter dem Fokus «Weiterentwicklung Leitbild IGSP» setzen wir uns u. a. einmal mehr damit auseinander, inwiefern das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) Einfluss auf unsere Ausrichtung, unser Handeln und unser Selbstverständnis in der Arbeit haben wird.

Vorbereitend auf die Retraite wurden konkrete Fragestellungen mit den Fachpersonen der verschiedenen Teams des Betreuten und Begleiteten Wohnens diskutiert.

Im Weiteren wurden den Klientinnen und Klienten der verschiedenen Standorte drei Fragen gestellt, anhand derer sie ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse für die Zukunft angeben konnten. Die Ergebnisse wurden durch die Leitungspersonen in anonymisierter Form an der Retraite vorgestellt.

 

Fragen:

  1. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ergeben sich neue Möglichkeiten. Was würden Sie sich wünschen? Was würden Sie sich zutrauen?

Keine Veränderung, alles belassen wie bis anhin.  VERSUS  Selbständig wohnen und Alltagsaufgaben (Wohnen, Haushaltsführung, Essen) selbstständig organisieren.

  1. Wie wichtig sind Ihnen beim Wohnen die folgenden Aspekte:

In Gemeinschaft, mit anderen wohnen?  VERSUS  Alleine für sich wohnen?

  1. Wie wichtig ist Ihnen die Unterstützung (Betreuung/Begleitung) um sich persönlich weiterzuentwickeln?

Unterstützung (professionell), ist sehr wichtig.  VERSUS  Unterstützung ist gar nicht wichtig und nicht gewünscht.

Je nach Standort und Betreuungsintensität sowie vielfach wohl auch abhängig davon, wie lange der Verbleib in den unterschiedlichen Angeboten ist, haben die Klientinnen und Klienten ganz unterschiedliche Rückmeldungen dazu gegeben wie an drei Beispielen ersichtlich ist.

 

Lena Landert

Geschäftsführerin

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